VGH Baden-Württemberg - 20.06.1989 (15 S 2123/88) - DRsp Nr. 1992/10591
VGH Baden-Württemberg, vom 20.06.1989 - Aktenzeichen 15 S 2123/88
DRsp Nr. 1992/10591
c-h. Kosten und Sachaufwand des Personalrats:(e-h) Fachliteratur als erforderlicher Geschäftsbedarf (§ 44 Abs. 2)(e) u. U. in Form eines Kommentars zu einschlägigen Tarifverträgen;
»Zum Geschäftsbedarf des Personalrats können Erläuterungswerke zum BAT und zum MTB gehören. Diese Erläuterungswerke sind den Personalräten kleinerer Dienststellen der Bundeswehr, die über Erläuterungswerke dieser Art nicht verfügen und für deren Beschäftigte entsprechend § 92 Nr. 1 BPersVG personalbearbeitende Dienststellen tätig werden, bei entsprechendem Bedarf zur Mitnahme auszuhändigen (auszuleihen).«