LAG Köln - 19.04.1988 (11 Ta BV 24/88)
»Die aus § 42 ff. BetrVerfG abzuleitende Verpflichtung des ArbGebers, allen ArbNehmern die Möglichkeit zu geben, an der Betriebsversammlung teilzunehmen, beinhaltet nicht zwangsläufig, daß deshalb der Betrieb insgesamt [...]