LAG München - 17.09.1984 (6 Ta 119/84)
'...Wird eine Kündigung erst nach Erhebung einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO [mit dem Inhalt, daß das Arbeitsverhältnis über den durch die vorherige Kündigung bestimmten Zeitpunkt hinaus besteht,] ausgesprochen, [...]