LAG Düsseldorf - Beschluß vom 05.08.1982 (7 Ta 72/82)
Die zulässige Beschwerde (§ 5 Abs. 2 GKG) ist erfolgreich. Nach § 12 Abs. 4 ArbGG werden die Gerichtskosten fällig, wenn das Verfahren in dem jeweiligen Rechtszug beendet ist, sechs Monate geruht hat, oder sechs Monate [...]