ArbG Frankfurt/Main, vom 16.02.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 4/87
Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege einstweiligen Bedarfsschutzes
LAG Frankfurt/Main, Beschluß vom 23.03.1978 - Aktenzeichen 1 SaGa 316/87
DRsp Nr. 2005/1863
Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege einstweiligen Bedarfsschutzes
»Es wird daran festgehalten, daß zur Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege einstweiligen Bedarfsschutzes neben dem Verfügungsanspruch regelmäßig ein Verfügungsgrund gegeben sein muß. Dieser ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Verfügungsanspruch (Bestätigung des Urteils LAG Hessen vom 18. Juli 1985 - 3 SaGa 490/85).«