Klage auf Elternteilzeit

 

 

Arbeitsgericht
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Klage

(Rubrum)

beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers:

1.    Die Beklagte wird verurteilt, der vom Kläger beantragten Elternteilzeit vom 09.11.2017-09.07.2018 zuzustimmen, wobei die Teilzeit 30 Stunden pro Woche beträgt, verteilt auf folgende Tage:

       Montag 8.00 Uhr-16.30 Uhr (8 Stunden mit 30 Min. Pause)
Dienstag 8.00 Uhr-15.30 Uhr (7 Stunden mit 30 Min. Pause)
Mittwoch 8.00 Uhr-13.00 Uhr (5 Stunden)
Donnerstag 8.00 Uhr-13.00 Uhr (5 Stunden)
Freitag 8.00 Uhr-13.00 Uhr (5 Stunden)

2.    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Begründung:

Der Kläger ist Vater des Kindes Chantalle Schnabeline, geboren am 09.09.2017. Der Kläger lebt mit seiner Tochter und der Kindsmutter Silke Schnabeline in einem gemeinsamen Haushalt in der Schillerstraße 1 in 12345 Neustadt.

Beweis:   Vorlage der Abstammungsurkunde der Tochter Chantalle Schnabeline als

- Anlage K 1 -

Der Kläger informierte die Beklagte mit Schreiben vom 19.09.2017 schriftlich darüber, dass er in der Zeit vom 09.11.2017-09.07.2018 Elternzeit in Anspruch nimmt. Zugleich beantragte er für den gesamten Zeitraum Elternteilzeit in Höhe von 30 Stunden pro Woche. Die Verteilung der Arbeitszeit war gewünscht, wie im Klageantrag angegeben.

Beweis:   Vorlage des Schreibens des Klägers an die A-GmbH vom 19.09.2017, als

- Anlage K 2 -