Wettbewerbsvereinbarung
zwischen
Herrn ... und der Firma ...
1. Der Arbeitnehmer verpflichtet
sich, für die Dauer von zwei Jahren
2. Das Wettbewerbsverbot gilt auch zugunsten der mit der Firma verbundenen Unternehmen.
3. Die Firma verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung i.H.v. 50 % der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu zahlen.
4. Auf die Karenzentschädigung muss sich der Arbeitnehmer anderweitigen Erwerb nach Maßgabe des § 74c Abs. 1 HGB anrechnen lassen. Jeweils zum Quartalsende hat der Arbeitnehmer unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, ob und in welcher Höhe er anderweitige Einkünfte bezieht.
5. Für jede Handlung, durch die
der Arbeitnehmer das Verbot schuldhaft verletzt, hat er eine Vertragsstrafe
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