Autor: Klatt |
Vom Betrieb ist in den Lohnunterlagen eine ganze Reihe von Angaben festzuhalten, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigten und die Beitragsabführung für sie erforderlich sind.
Die Aufzeichnungen sind auch dann zu führen, wenn keine Beiträge zu zahlen oder keinerlei Meldungen zu entrichten sind.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
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