Autor: Rudolf |
Unter den Voraussetzungen des §
Vom Anspruch auf Elternzeit ist der Anspruch auf Elternteilzeit zu unterscheiden (siehe Teil ). Ohne einen Anspruch auf Elternzeit gibt es keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Die Ansprüche können aber - mit empfindlichen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Betroffenen - auseinanderfallen, denn Elternzeit ist ein einseitiges Gestaltungsrecht, während es sich bei der Elternteilzeit um einen (ggf. erzwingbaren) Anspruch auf Vertragsänderung handelt. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, den Anspruch auf Elternzeit davon abhängig zu machen, dass Elternteilzeit gewährt wird.
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