7/5.2.1 Beteiligungsvoraussetzungen/Sinn und Zweck
Autor: Kloppenburg
Betriebsverfassung
Voraussetzungen für die Beteiligung des Betriebsrats sind ein zuständiger Betriebsrat, die Belegschaftszugehörigkeit des zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers und das Fehlen eines Ausnahmetatbestands.
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