Das VRUG enthält verschiedene Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die ab sofort zu beachten sind:
![](icons/start_quadrat.gif) | Zum einen muss der Arbeitgeber Ablehnungen von Anträgen auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit nun begründen. |
![](icons/start_quadrat.gif) | Freistellungsanträge für Pflegezeiten müssen fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantwortet und bei Ablehnung ebenfalls begründet werden. |
![](icons/start_quadrat.gif) | Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen. |
![](icons/start_quadrat.gif) | Es besteht insbesondere ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung. |
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