Autor: Garben |
Sind im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, und besteht das jeweilige Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen aus
![]() | betriebsbedingten Gründen (siehe Teil 7/3.4 zur betriebsbedingten Kündigung), |
![]() | personenbedingten Gründen (siehe Teil 7/3.2 zur personenbedingten Kündigung) oder |
![]() | verhaltensbedingten Gründen (siehe Teil 7/3.3 zur verhaltensbedingten Kündigung). |
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