I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erstattung der für die Aufklärung eines Verdachts von vorsätzlichen Vertragspflichtverletzungen kann sich neben den durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen Kosten auch auf die Kosten der Beauftragung einer auf Unternehmensstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei erstrecken. Entscheidend ist, ob das Ermittlungsergebnis den Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung berechtigt.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2020