Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erstattung der für die Aufklärung eines Verdachts von vorsätzlichen Vertragspflichtverletzungen kann sich neben den durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen Kosten auch auf die Kosten der Beauftragung einer auf Unternehmensstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei erstrecken. Entscheidend ist, ob das Ermittlungsergebnis den Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung berechtigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|