Autor: Schrader |
Keine Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit
Besprechung zum Urteil des BAG v. 19.05.2015 - 9 AZR 725/13
I. Leitsatz
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.
II. Sachverhalt
Eine Ergotherapeutin war in einem Seniorenheim tätig und verdiente zuletzt 2.000 Euro brutto. Sie arbeitete an fünf Tagen in der Woche und ihr standen im Kalenderjahr 36 Urlaubstage vertraglich zu. Nun geschah Folgendes:
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