Autor: Düwell |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 19.02.2019 - 9 AZR 541/15
Art.
I. Redaktioneller Leitsatz
Das Erlöschen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub zum Ende des Kalenderjahres setzt in der Regel voraus, dass der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
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