Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine Schwangerschaft kann einem nicht ausgeheilten Grundleiden gleichzusetzen sein, wenn schwangerschaftsbedingte Beschwerden zur Arbeitsunfähigkeit führen. Maßgeblich ist allein, dass die Beschwerden auf dieselbe Schwangerschaft zurückzuführen sind. Es kommt nicht darauf an, ob die einzelnen Beschwerden zueinander in einem Fortsetzungszusammenhang stehen.
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