10/1.5.2 Geltung der (tariflichen) Verfallsklauseln

Autor: Sitter

Gesetzliche Anwendung

Tarifliche Verfallsregelungen sind Inhaltsnormen. Sie finden auf das einzelne Arbeitsverhältnis Anwendung, wenn es vom einschlägigen Tarifvertrag umfasst ist. Nach Ablauf des Tarifvertrages finden sie kraft Nachwirkung Anwendung (§ 4 Abs. 5 TVG).

Vertragliche Anwendung

Fehlt es an einer Tarifbindung, kann die Ausschlussfrist durch ausdrückliche Bezugnahme im Arbeitsvertrag zur Anwendung kommen. So kann der Arbeitsvertrag insgesamt den Tarifbestimmungen unterstellt oder im Rahmen einer Auffangregelung die "ergänzende" Anwendung von Tarifrecht vereinbart werden.

Betriebliche Übung

Tarifliche Ausschlussfristen gelten auch dann, wenn insgesamt tarifvertragliche Regelungen ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag durch betriebliche Übung auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Eine konkludente Geltung kommt immer dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer des Betriebs nach den tariflichen Bedingungen behandelt.4) Da tarifvertragliche Regelungen von gleichberechtigten Sozialpartnern ausgehandelt zu werden pflegen, tragen diese deshalb die Vermutung in sich, den Interessen beider Seiten zu entsprechen.5) Deshalb gelten grundsätzlich in einem solchen Fall auch für Arbeitnehmer nachteilige Tarifregelungen wie eine Verfallsklausel.