FNA : 801-16
Fassung vom 14.08.2006
Inkrafttreten der Fassung: 18.08.2006
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I S. 1454)
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Geltungsbereich
Teil 2 Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristisc...
Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 4 Information der Leitungen
§ 5 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 6 Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 7 Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 2 Wahlgremium
§ 8 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
§ 9 Einberufung des Wahlgremiums
§ 10 Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 3 Verhandlungsverfahren
§ 11 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 12 Sitzungen, Geschäftsordnung
§ 13 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
§ 14 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
§ 15 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
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