Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die statthafte Verfahrensart.
Der Arbeitgeber (Beteiligter zu 2) betreibt ein Telekommunikationsunternehmen. Die Antragstellerin ist die Vorsitzende des dort gebildeten Betriebsrats. Zwischen den Beteiligten besteht Streit über den Umfang der von der Antragstellerin für Betriebsratstätigkeit aufgewendeten Arbeitszeit. Infolgedessen erteilte der Arbeitgeber der Betriebsratsvorsitzenden verschiedene Abmahnungen und behielt einen Teil ihres Gehalts (50 %) ein.
In dem Beschlussverfahren hat die Antragstellerin folgende Anträge angekündigt:
1. 2. 3. 4. 5.
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