LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 23.05.2012
6 Ta 675/12
Normen:
ZPO § 240; BetrVG § 99 Abs. 4; BetrVG § 100 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
NZI 2012, 551
NZI 2012, 624
ZIP 2012, 1479
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 19564/11

Zustimmungsersetzungsverfahren; Unterbrechung eines Beschlussverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.05.2012 - Aktenzeichen 6 Ta 675/12

DRsp Nr. 2012/13884

Zustimmungsersetzungsverfahren; Unterbrechung eines Beschlussverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ein Beschlussverfahren, das auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung und Versetzung von Arbeitnehmern und Feststellung deren dringender Erforderlichkeit aus sachlichen Gründen gerichtet ist, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers unterbrochen.

1. Die sofortige Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 07.02.2012 - 5 BV 19564/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 240; BetrVG § 99 Abs. 4; BetrVG § 100 Abs. 2 S. 3;

Gründe:

1. Der Arbeitgeber begehrt Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats in seinem Betrieb Berlin I zur Einstellung und Versetzung mehrerer Arbeitnehmer sowie Feststellung, dass diese vorläufig getroffenen Maßnahmen aus sachlichen Gründen dringend erforderlich gewesen seien.