Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 6.5.2009-
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten im vorliegenden Beschwerdeverfahren noch darüber, ob die Zustimmung des Antragsgegners zur befristeten Einstellung zweier Arbeitnehmerinnen zu ersetzen ist.
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