LAG Köln - Beschluss vom 22.02.2008
4 TaBV 60/07
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 4, 5 § 78 Satz 2 § 99 Abs. 2 Nr. 1, 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 BV 23/07

Zustimmungsersetzung bei Widerspruch des Betriebsrats gegen Versetzung wegen unterbliebener Beförderung eines Betriebsratsmitgliedes

LAG Köln, Beschluss vom 22.02.2008 - Aktenzeichen 4 TaBV 60/07

DRsp Nr. 2008/14446

Zustimmungsersetzung bei Widerspruch des Betriebsrats gegen Versetzung wegen unterbliebener Beförderung eines Betriebsratsmitgliedes

1. Für ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ist es erforderlich, dass eine nicht unerhebliche Verschlechterung in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers vorliegt; besteht der behauptete Nachteil in einer unterbliebenen Beförderung, kommt regelmäßig nur ein rechtlicher Nachteil im Sinne des Gesetzes in Betracht.2. In diesem Sinne ist der Verlust einer Beförderungschance rechtlich nachteilig, wenn dadurch eine Rechtsposition des nicht beförderten Arbeitnehmers gefährdet wird; dazu können auch solche Positionen zählen, die zwar keinen Anspruch auf eine konkrete Beförderung gewähren, den Arbeitnehmer aber im Verhältnis zu Mitbewerbern begünstigen.