Die Klägerin hat im vorliegenden Verfahren, welches im Jahr 1995 begann, den jetzigen Berufungsbeklagten gesamtschuldnerisch mit einem weiteren Beklagten auf Kündigungsschutz und Zahlung in Anspruch genommen. Sie hat seinerzeit Klage gegen beide Beklagte erhoben und hierzu vorgetragen beide seien Arbeitgeber und Inhaber des Lokals gewesen, in dem sie beschäftigt wurde.
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