LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 13.05.2020
15 TaBVGa 2087/19
Normen:
ZPO § 890 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 16
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 44 BVGa 14252/19

Zustellung innerhalb eines Monats im Beschlussverfahren bei einstweiliger Verfügung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2020 - Aktenzeichen 15 TaBVGa 2087/19

DRsp Nr. 2020/9320

Zustellung innerhalb eines Monats im Beschlussverfahren bei einstweiliger Verfügung

Auch im Beschlussverfahren ist für eine Vollziehung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 929 Abs. 2 ZPO eine Zustellung im Parteibetrieb innerhalb der Monatsfrist erforderlich. Eine Zustellung von Amts wegen reicht nicht aus.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.11.2019 - 44 BVGa 14252/19 - abgeändert:

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 890 Abs. 1;

Gründe:

I.

Antragsteller ist der siebenköpfige Betriebsrat, der für den Betrieb Berlin Distrikt 2 der Beteiligten zu 2) gewählt worden ist.