LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.04.2021
12 Sa 1178/20
Normen:
ZPO § 170; ZPO § 180; ZPO § 233; ZPO § 524; ArbGG § 59; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 7633/19

Zustellung an Privatadresse des Geschäftsführers einer GmbHWiedereinsetzung gegen Fristversäumnis bei UrlaubsabwesenheitOrganisationsverschulden der GmbH bei ZustellungUrlaubsabgeltungsanspruch trotz Freistellung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2021 - Aktenzeichen 12 Sa 1178/20

DRsp Nr. 2021/13251

Zustellung an Privatadresse des Geschäftsführers einer GmbH Wiedereinsetzung gegen Fristversäumnis bei Urlaubsabwesenheit Organisationsverschulden der GmbH bei Zustellung Urlaubsabgeltungsanspruch trotz Freistellung

1. Soweit die Zustellung eines Schriftstücks an die Privatadresse des Geschäftsführers einer GmbH zulässig ist, kann dieser bei vorübergehender Urlaubsabwesenheit gegen die Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen. 2. Es besteht ein Anspruch nach beendetem Arbeitsverhältnis auf Abgeltung des Urlaubs, weil der Arbeitgeber nicht nachgewiesen hat, dass er die Freistellung unter Anrechnung noch bestehender Urlaubstage erklärt hat.

I. Die Berufung wird zurückgewiesen.

II. Auf die Anschlussberufung und unter deren Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 06. August 2020 - 27 Ca 7633/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Das Versäumnisteilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.07.2019 - 27 Ca 7633/19 - wird unter dessen Aufhebung im Übrigen insoweit aufrechterhalten, als der Beklagte zur Abgeltung von 25 weiteren Urlaubstagen verurteilt worden ist.

Es wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: