I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Auf die Anschlussberufung und unter deren Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 06. August 2020 -
1. Das Versäumnisteilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.07.2019 -
Es wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
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