Die Klägerin macht aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche aus einem Unfall geltend, der sich am 1. März 1994 in ####### ereignete.
Bei der Beklagten handelt es sich um einen gewerblichen Reiseveranstalter. Bei der Klägerin handelt es sich um eine Krankenkasse, bei der Frau #######
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