Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2014 - 7 Ca 1040/14 - abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 16.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 3.200,00 EUR brutto seit dem 1. März 2014, dem 1. April 2014, dem 1. Mai 2014, dem 1. Juni 2014 und dem 1. Juli 2014 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um Vergütungsansprüche.
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