LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.06.2015
19 Sa 1274/14
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 30.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1040/14

Zustandekommen eines Arbeitsvertrages

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.06.2015 - Aktenzeichen 19 Sa 1274/14

DRsp Nr. 2016/2233

Zustandekommen eines Arbeitsvertrages

Einzelfall

Enthält der Anstellungsvertrag keinen Hinweis darauf, dass die als Arbeitgeber unterzeichnende Person nicht persönlich als Inhaber der Firma, sondern als Gesellschafter einer nicht im Anstellungsvertrag bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln wollte, so kommt der Anstellungsvertrag auch mit diesem zustande.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2014 - 7 Ca 1040/14 - abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 16.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 3.200,00 EUR brutto seit dem 1. März 2014, dem 1. April 2014, dem 1. Mai 2014, dem 1. Juni 2014 und dem 1. Juli 2014 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um Vergütungsansprüche.