Als zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht Herford bestimmt.
I. Vor dem Arbeitsgericht Minden (Az.:
Die darauf erfolgten Selbstablehnungen aller drei am genannten Gericht zum Einsatz kommenden Richter wurden durch Beschlüsse vom 07., 15. und 22.02.2012 (Bl. 51 f., 67 f., 72 f. der Akte) für begründet erklärt.
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