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Streitig ist, ob die klagende Bau-BG oder die beklagte Holz-BG zuständig für die Entschädigung der Folgen des Arbeitsunfalles des Beigeladenen am 15. März 1995 ist.
Der Beigeladene ist der Bruder der landwirtschaftlichen Unternehmerin W.S. Diese wollte ihr durch Blitzschlag teilweise abgebranntes landwirtschaftliches Anwesen wieder aufbauen. Das dafür benötigte Bauholz sollte aus von ihr selbst gestelltem Holz der Sägewerksunternehmer J.D. (Ein-Mann-Unternehmen) sägen. Bei diesen Sägearbeiten wollte der Beigeladene unentgeltlich helfen, um für seine Schwester eine Kostenersparnis von ca 1.600 bis 1.800 DM zu erzielen und einen Abschluss der Sägearbeiten innerhalb von 14 Tagen zu erreichen. Am zweiten Tag der Arbeiten verunglückte der Beigeladene schwer.
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