LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.05.2016
L 6 U 90/16
Normen:
SGB VII § 136;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 17.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 26 U 676/13

Zuständigkeit für Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für die Überweisung eines elektronische Geräte herstellenden Unternehmens an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen L 6 U 90/16

DRsp Nr. 2016/9625

Zuständigkeit für Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für die Überweisung eines elektronische Geräte herstellenden Unternehmens an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Ein elektronische Geräte herstellendes Unternehmen, das seinen Betätigungsbereich auf IT-Dienstleistungen und Software verlagert, ist grundsätzlich erst dann an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu überweisen, wenn es sich um ein "gewerbliches Büro" handelt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. November 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten gerichtlichen Verfahrens.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 2.500.000 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB VII § 136;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Überweisung ihres Unternehmens von der Beklagten an die Beigeladene.