Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. November 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten gerichtlichen Verfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 2.500.000 € festgesetzt.
Die Klägerin begehrt die Überweisung ihres Unternehmens von der Beklagten an die Beigeladene.
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