LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.04.2021
5 Sa 312/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 256;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 02.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1215/19

Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte für Klage gegen US-StationierungskräfteKein einseitiges Recht zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2021 - Aktenzeichen 5 Sa 312/20

DRsp Nr. 2021/12562

Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte für Klage gegen US-Stationierungskräfte Kein einseitiges Recht zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

1. Die deutschen Gerichte sind für Klagen militärischer Angehöriger der US-Stationierungsstreitkräfte sachlich zuständig, da die Bundesrepublik Deutschland für die USA in Prozessstandschaft am Verfahren beteiligt ist. 2. Die US-Streitkräfte sind nicht berechtigt, die wöchentliche Arbeitszeit einseitig von 38,5 auf 42,5 Stunden zu erhöhen; Ausnahmen gelten nach den tariflichen Sonderbestimmungen nur für Kraftfahrer.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 2. September 2020, Az. 2 Ca 1215/19, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 256;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung sowie die regelmäßige Arbeitszeit des Klägers.

Der 1963 geborene Kläger ist seit November 1986 bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: TV AL II) kraft beiderseitiger Tarifbindung Anwendung.

1. 2.