Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.988,87 Euro festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von 1.988,87 Euro für von ihr erbrachte Leistungen der medizinischen Rehabilitation in Form einer Anschlussheilbehandlung (AHB).
Der 1944 geborene Versicherte K G(Versicherter - V) ist bei der Klägerin renten- und bei der Beklagten krankenversichert. Er befand sich seit Juni 2007 in der passiven Phase (Freistellungsphase) eines Altersteilzeitmodells. Im Anschluss an ein stationären Krankenhausaufenthalt hielt sich der V vom 11. Dezember 2007 bis zum 1. Januar 2008 in einer Rehaklinik zur AHB-Behandlung auf.
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