Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2015-
Streitwert Beschwerdeverfahren: 16.944,33 €
I. Die Parteien streiten um Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung.
Bei dem klagenden J handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung i.S.v. § 44 b , welche von der Agentur für Arbeit sowie dem R -B Kreis gebildet wurde. Die Beklagte ist Arbeitnehmerin des R -B Kreis und wurde dem J zur Dienstleistung gemäß § zugewiesen. Dort bearbeitet sie insbesondere Entscheidungen über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem . Die Klägerin hält der Beklagten vor, sie habe in 125 Fällen Auszahlungen zugunsten ihres Kontos bzw. ihres Sparbuchs veranlasst.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|