LAG Köln - Beschluss vom 30.03.2015
5 Ta 91/15
Normen:
§§ 2, 5 ArbGG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 4244/14

Zuständiger Rechtsweg für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH auf Vergütung und Erteilung eines ZwischenzeugnissesAnforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen des Rechtswegs

LAG Köln, Beschluss vom 30.03.2015 - Aktenzeichen 5 Ta 91/15

DRsp Nr. 2015/8095

Zuständiger Rechtsweg für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH auf Vergütung und Erteilung eines Zwischenzeugnisses Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen des Rechtswegs

1. Es liegt kein "sic - non - Fall" vor, wenn ein abberufener Geschäftsführer Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs geltend macht, deren Erfolg davon abhängt, dass sich Kündigungen als unwirksam erweisen.2. Gleiches gilt für einen geltend gemachten Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Oktober 2014 - 20 Ca 4244/14 - in Ausgestaltung des teilweisen Nichtabhilfebeschlusses vom 25. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

4.

Der Streitwert wird auf 246.620,86 EUR festgesetzt.

Normenkette:

§§ 2, 5 ArbGG;

Gründe

I.

Die Beklagte zu 1) ist eine Kommanditgesellschaft. Die Beklagte zu 2) ist als GmbH ihre persönlich haftende Gesellschafterin.

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 1) 2) 3) 4) 5)