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Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an die beigeladene Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu überweisen hat.
Die Klägerin ist eine im Jahre 1990 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Alleingesellschafter der eingetragene Verein (e.V.) Privatärztliche Verrechnungsstelle W. ist. Die Klägerin übernahm mit ihrer Gründung den laufenden Geschäftsbetrieb des Vereins.
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