Die Parteien streiten über den Umfang der Anpassungspflicht der dem Kläger gewährten betrieblichen Leistungen.
Der am 11.12.1938 geborene Kläger war als außertariflicher Angestellter bei der S -J GmbH tätig. Von dieser Bergbaugesellschaft war er zum 01.01.1989 zum Bochumer Verband angemeldet worden.
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