Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt einen höheren Zuschuss zu den angemessenen Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 31. Januar 2013.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|