LAG Hamm - Urteil vom 28.05.2010
7 Sa 565/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 S. 1; MTV Ziegelindustrie § 3 Nr. 1. Buchst. a Abs. 1 S. 2; MTV Ziegelindustrie § 5 Nr. 2 Abs. 1; MTV Ziegelindustrie § 6 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 05.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 721/09

Zuschlag für Mehrarbeit in der Ziegeindustrie; Auslegung des Tarifvertrags zur Zuschlagsfreiheit der ersten zehn Mehrarbeitsstunden

LAG Hamm, Urteil vom 28.05.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 565/10

DRsp Nr. 2010/14468

Zuschlag für Mehrarbeit in der Ziegeindustrie; Auslegung des Tarifvertrags zur Zuschlagsfreiheit der ersten zehn Mehrarbeitsstunden

Soweit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 MTV (Ziegelindustrie) die ersten zehn Stunden, die über die nach "§ 5 Nr. 2 Abs. 1 MTV vereinbarten Monatsstunden" hinaus geleistet werden, zuschlagsfrei sind, setzt diese Privilegierung voraus, dass es zu einer "gleichmäßigen" oder "ungleichmäßigen" Verteilung der Arbeitszeit (im Sinne des § 3 Nr. 1 Buchst. a Abs. 1 Satz 2 MTV) gekommen ist; ist die "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" (im Sinne des § 3 Nr. 1 Buchst. a Abs. 1 Satz 1 MTV) im Betrieb der Arbeitgeberin nicht verändert worden, ist die Arbeitszeit zwar nach wie vor "regelmäßig" aber nicht "gleichmäßig" verteilt im Sinne des § 5 Nr. 2 Satz 1 MTV, so dass auch die Zuschlagsprivilegierung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 MTV nicht eingreift, die auf den Anwendungsbereich des § 5 Nr. 2 Satz 1 MTV verweist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 05.11.2009 – 2 Ca 721/09 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25,48 € (brutto) zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 S. 1; MTV Ziegelindustrie § 3 Nr. 1. Buchst. a Abs. 1 S. 2; MTV Ziegelindustrie § 5 Nr. 2 Abs. 1; MTV Ziegelindustrie § 6 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand