LSG Sachsen - Urteil vom 21.07.2015
5 RS 570/12
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Leipzig, vom 03.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 24 RS 278/11

Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche Voraussetzung; VEB Baumechanisierung Halle - volkseigener Betrieb; Industrie; Montage; Baumaschinenproduktion

LSG Sachsen, Urteil vom 21.07.2015 - Aktenzeichen 5 RS 570/12

DRsp Nr. 2015/14502

Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche Voraussetzung; VEB Baumechanisierung Halle - volkseigener Betrieb; Industrie; Montage; Baumaschinenproduktion

Bei dem VEB Baumechanisierung Halle handelt es sich in dem letzten Jahr seines Bestehens um einen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie. Während die Anteile an Produktion und Instandsetzung nach der Zusammenlegung der beiden Vorgängerbetriebe im Jahr 1981 und noch im Jahr 1986 in etwa gleich waren, hat sich die Ausrichtung des Betriebes ab diesem Zeitpunkt so gewandelt, dass sein Hauptzweck ab Mitte des Jahres 1989 in der Massenproduktion von Sachgütern bestand.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 3. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2;

Tatbestand: