LSG Sachsen - Urteil vom 14.04.2015
5 RS 245/14
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 18.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 RS 746/13

Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche Voraussetzung; VEB (K) Zschopau - volkseigener Betrieb; Bauwesen; Kreisbaubetrieb; Neubauten; Baureparatur; Rekonstruktion

LSG Sachsen, Urteil vom 14.04.2015 - Aktenzeichen 5 RS 245/14

DRsp Nr. 2015/7484

Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche Voraussetzung; VEB (K) Zschopau - volkseigener Betrieb; Bauwesen; Kreisbaubetrieb; Neubauten; Baureparatur; Rekonstruktion

Bei dem VEB (K) Bau Zschopau handelte es sich weder um einen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie und des Bauwesens noch um einen gleichgestellten Betrieb. Sein Hauptzweck bestand weder in der industriellen Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern noch in der Massenproduktion von Bauwerken. Er war mit der Projektierung und Errichtung von Gebäuden unterschiedlicher Art befasst, darunter Wohnprojekte unterschiedlicher Größe, Schulen, Sporthallen, Kindergärten, Kindergrippen, Pflegeheime, Heizhäuser, Maßnahmen der Gesundheitspflege, Heizwerke etc.

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 18. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2;

Tatbestand: