1.
Der Beklagte war auf der Grundlage eines am 10. April 2003 geschlossenen Handelsvertretervertrags als Handelsvertreter für die Klägerin tätig. Das Vertragsverhältnis begann am 15. April 2003 und endete zum 30. November 2003.
Während des Handelsvertretervertragsverhältnisses zahlte die Klägerin insgesamt 17.400,-- EUR an den Beklagten, und zwar 4.350,-- EUR am 20. Juni, 5.800,-- EUR am 8. August und weitere 7.250,-- EUR am 13. Oktober 2003.
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