Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 17. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte zu Recht die Bewilligung einer großen Witwenrente teilweise aufgehoben und einen Erstattungsanspruch von 3.066,93 EUR geltend gemacht hat.
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