1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 29.06.2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch auf Gewährung von Betreuungsleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.
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