1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin zu 1 und des Klägers zu 2 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin zu 1 und der Kläger zu 2 haben Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollten allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
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