LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.03.2009
5 Sa 724/08
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 30.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 695/08

Zurückweisung der Berufung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.03.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 724/08

DRsp Nr. 2010/5340

Zurückweisung der Berufung

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30.10.2008 - 7 Ca 695/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe:

Die Parteien verzichten auf die Absetzung von Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht.

Vorinstanz: ArbG Kaiserslautern, vom 30.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 695/08