Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Beamtin wegen einer früheren "Mitarbeit" für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR.
I. 1. Die 1950 geborene Beschwerdeführerin war nach der Wiedervereinigung als Angestellte in der Standortverwaltung der Bundeswehr in Dresden tätig. Im Januar 1993 beantwortete sie in einem Personalbogen zur Prüfung ihrer weiteren Verwendung die Frage, ob sie in der früheren DDR Mitarbeiterin des MfS gewesen sei, mit "nein".
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