LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.03.2011
L 5 KR 4/10
Normen:
SGB V § 39; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 24.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 448/08

Zur Vergütung des Entlassungstages bei vollstationärer Krankenhausbehandlung

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.03.2011 - Aktenzeichen L 5 KR 4/10

DRsp Nr. 2011/9570

Zur Vergütung des Entlassungstages bei vollstationärer Krankenhausbehandlung

1. Bei Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung besteht grundsätzlich für jeden Behandlungstag ein Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. 2. Der Entlassungstag ist regelmäßig kein Behandlungstag und kann dann auch nicht als solcher abgerechnet werden.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 24. November 2009 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 7.385,06 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 39; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Kostenübernahme für stationäre Krankenhausbehandlungen hat. Dabei geht es um Behandlungsfälle aus den Jahren 2003 bis 2006 und hier um die Vergütung für den letzten (21.) Behandlungstag von alkoholabhängigen Patienten in der Motivationstherapie.