Der Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 24. Oktober 2012 wird abgeändert.
Der Streitwert für die außergerichtlichen Kosten der Klägerin wird bis zum 26. Januar 2012 auf 1.578,88 EUR und ab dem 27. Januar 2012 auf 300,00 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über eine Streitwertentscheidung des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (
Am 12. November 2009 hat die Klägerin beim Sozialgericht Dessau-Roßlau (
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