Die Klägerin verlangt Schadenersatz wegen nicht abgeführter Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge.
Der Beklagte war Alleingeschäftsführer der. Deren wirtschaftliche Lage war spätestens seit Januar 1998 sehr angespannt. Das Unternehmen zahlte seinen Arbeitnehmern den Lohn für diesen Monat voll aus, führte aber keine Sozialversicherungsbeiträge an die Klägerin ab. Nach einer Beitragsstundung bis 9.3.1998 stellte die GmbH bereits am 16.3.1998 Antrag auf Konkurseröffnung (1.5.1998).
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