KG - Urteil vom 02.09.2004
12 U 107/03
Normen:
SGB X § 116 Abs. 1, 8 ;
Fundstellen:
KGReport 2005, 43
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 14.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 336/02

Zur Haftung des Betreibers eines Pflegeheims bei Sturzverletzungen einer Heimbewohnerin

KG, Urteil vom 02.09.2004 - Aktenzeichen 12 U 107/03

DRsp Nr. 2004/18038

Zur Haftung des Betreibers eines Pflegeheims bei Sturzverletzungen einer Heimbewohnerin

»Allein aus dem Umstand, dass eine Heimbewohnerin im Bereich des Pflegeheims der Beklagten gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, kann nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Heimbetreibers oder dessen Mitarbeiter geschlossen werden.«

Normenkette:

SGB X § 116 Abs. 1, 8 ;

Entscheidungsgründe:

I.